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Griefahn gerügt – Auskunft verweigert

Hannover. Der Staatsgerichtshof hat Niedersachsens Umweltministerin Monika Griefahn (SPD) einen Verstoß gegen ihre Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament bescheinigt. Nach dem Beschluß hat Griefahn in einer Fragestunde des Landtages eine Frage des CDU-Abgeordneten Hartmut Möllring „nicht nach bestem Wissen und vollständig beantwortet“. Dies aber wäre nach Artikel 24 Absatz 1 der Niedersächsischen Verfassung ihre Pflicht gewesen. Ihre Antwort sei „ausweichend im Sinne von unvollständig“gewesen. Dadurch sei das Auskunftsrecht des Abgeordneten verletzt worden. In der Fragestunde vom 15. November 1996 war es um eine Reise Griefahns nach Sylt gegangen. Eine Sprecherin Griefahns hatte zunächst von einer Dienstreise gesprochen. Nachdem Medien dies berichtet hatten, stellte die Ministerin in der Fragestunde klar: „Die Fahrt wurde als Privatreise abgerechnet.“ dpa

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