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Böswillig -betr.: "Menschenrechte abschieben", taz-Hamburg vom 10.12.1997

Die ideologisch bestimmte Behauptung, die Ausländerbehörde verstoße gegen Menschenrechte – nichts anderes ist unter der Überschrift „Menschenrechte abschieben“zu verstehen –, weise ich schärfstens zurück. Wider besseres Wissen wird jede Gelegenheit genutzt, Beurteilungsspielräume zu konstruieren, die gesetzlich nicht vorgesehen sind. Es ist die traurige Pflicht der Ausländerbehörde, abgelehnte Asylbewerber aufgrund einer bindenden Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in ihr Heimatland zurückzuführen. Diese Rechtsfolge wurde im übrigen auch in den Koalitionsvereinbarungen so festgeschrieben. Daß die Mitarbeiter bei der Rückführung Ausreisepflichtiger Genugtuung empfinden würden (zynisches Grinsen), ist eine weitere böswillige Unterstellung. Auch bei geltend gemachter Erkrankung ist nichts an der bisherigen Praxis geändert worden. Patienten werden dem Amtsarzt bzw. dem Anstaltsarzt vorgestellt, um die Frage der Reisefähigkeit/Behandlungsbedürftigkeit begutachten zu lassen. Nach Vorlage des ärztlichen Attests wird jeder Einzelfall sehr intensiv geprüft. Dies gilt auch für den angesprochenen Fall des Iraners.

Falsch ist im übrigen auch die Behauptung, daß am 10.12.1997 eine Tamilin und eine Pakistani abgeschoben würden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ralph Bornhöft, Leiter des

Einwohner-Zentralamtes

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