: Frankreichs Ausländergesetze
Die Debatte war neun Tag und mehrere Nächte lang und verlief kontroverser als alles, was die rot-rosa-grüne Regierungskoalition in ihren sieben Amtsmonaten erlebt hat. Am Ende kündigte die Gruppe der Grünen (eine Ministerin) an, sie werde nicht an der für gestern Nachmittag geplanten Abstimmung über das Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Frankreich teilnehmen. Die Kommunisten (drei Minister) einigten sich auf eine Enthaltung, und bei der größten Regierungspartei, den Sozialisten, hatten einzelne Abgeordnete bis zum Schluß Gewissensbisse. Die beiden konservativen Parteien RPR und UDF sowie der Abgeordnete der rechtsextremen Front National blieben bei ihrem „Nein“.
Innenminister Jean-Pierre Chevènement, der das Gesetz im November vorgelegt und fast alle Änderungsvorschläge abgelehnt hatte, konnte aufatmen. Noch vor wenigen Tagen hatte er befürchten müssen, daß die beiden linken Koalitionsparteien die Regierungsdisziplin über Bord werfen und gegen sein Gesetz stimmen würden.
Das neue Gesetz sieht vor, daß die Familienzusammenführung und die Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen für bestimmte Gruppen von Antragstellern erleichtert wird. Das Asylrecht wird auf Verfolgte erweitert, die in der Heimat von anderen als Regierungkräften bedroht sind. Beibehalten wird hingegen die „doppelte Strafe“, nach der in Frankreich straffällig gewordene Ausländer nach Absitzen ihrer Gefängniszeit ausgewiesen werden können. Die Abschiebehaft ist von zehn auf zwölf Tage verlängert worden. dora
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