■ Grüne nennen Beschluß beschämend: 7.500 Mark für Wehrmachtsdeserteure
Bonn (AFP/dpa) – Die während des Zweiten Weltkriegs wegen Desertion, Wehrkraftzersetzung, Fahnenflucht oder Kriegsdienstverweigerung verurteilten Menschen werden entschädigt. Das Bundeskabinett stimmte dem Entwurf des Finanzministeriums zur Rehabilitierung zu, wie Regierungssprecher Hausmann gestern mitteilte. Die Betroffenen erhalten danach auf Antrag eine einmalige Leistung von 7.500 Mark. Dieser Antrag muß bis spätestens 31. Dezember 1998 an die Oberfinanzdirektion Köln gerichtet werden. Stirbt der Antragsteller, wird das Verfahren zugunsten der Angehörigen fortgeführt.
Der Erlaß setzt eine Entschließung des Bundestags vom Mai dieses Jahres um, wonach Deserteure als NS-Opfer zu rehabilitieren und zu entschädigen sind. Alle Wiedergutmachungsregelungen enthalten die sogenannte Unwürdigkeitsklausel.
Bündnis 90/Die Grünen nannten den Erlaß „beschämend und inakzeptabel“. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Volker Beck, erklärte, ganze Opfergruppen – Witwen, Kommunisten, Verweigerer vor Kriegsbeginn und ein Großteil der Deserteure selbst – würden von der Entschädigung ausgeschlossen. Unklar bleibe, wann Begleitkriminalität zum Ausschluß von Leistungen führe.
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