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Von Reformen bedroht

■ BVerfG soll umstrukturiert werden. Das hat auch Folgen für die Verfassungsbeschwerden

Eine Expertenkommission des Justizministeriums plant weitgehende Reformen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Verfassungsbeschwerden sollen nur noch in den achtköpfigen Senaten entschieden werden. Die mit je drei RichterInnen besetzten Kammern, die bisher die Hauptarbeit erledigten, sollen abgeschafft werden. Dem Bundesverfassungsgericht würde dabei schlichtweg die Kapazität genommen, sich zumindest mit allen relevanten Klagen von Bürgern auseinanderzusetzen (siehe taz vom 13. Dezember 1997). Doch schon heute haben viele KlägerInnen den Eindruck, sie würden in Karlsruhe nicht ernst genommen. Was im Gericht mit einer Verfassungsbeschwerde passiert, ist kaum bekannt und wird auch im Verfahren nicht deutlich. Die taz hat deshalb in einem nicht untypischen Fall hinter die Kulissen geschaut – siehe obenstehenden Beitrag – und ist auf ein bemerkenswert intensives Prüfungsverfahren gestoßen. Christian Rath

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