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Prozeß gegen Exminister Diestel

■ Ehemaliger DDR-Innenminister muß sich ab heute wegen Untreue verantworten. Er soll sein Grundstück zu billig erworben haben

Im Zusammenhang mit dem Kauf einer Villa im brandenburgischen Zeuthen muß sich der letzte DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel (CDU) ab heute vor dem Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, das an einem See gelegene Grundstück samt Villa vom DDR-Innenministerium im Juli 1990 für 192.700 Mark erworben zu haben, obwohl der damalige Wert tatsächlich 770.00 Mark betragen habe. Dem Kaufpreis habe ein Gutachten zugrunde gelegen, das wegen bereits aufgehobener Preisvorschriften der ehemaligen DDR angefertigt worden sei. Für den Prozeß sind zunächst fünf Verhandlungstage vorgesehen. Mitangeklagt sind zwei ehemalige Mitarbeiter des DDR-Innenministeriums sowie ein Grundstücks-Gutachter.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Oktober 1994 den Kaufvertrag für das 3.465 Quadratmeter große Grundstück und die zu DDR-Zeiten als Gästehaus genutzte Villa annulliert. Das Geschäft sei angesichts der Umstände und des erheblichen Mißverhältnisses von Kaufpreis und wahrem Wert auch nach den anzuwendenden DDR-Gesetzen ungültig, erklärten die Karlsruher Richter. Nach Bekanntwerden der Anklage im Mai 1996 hatte Diestel betont, die Anklage erscheine ihm als ein „Akt der Verfolgung Unschuldiger“. Der Kauf sei vom damaligen Finanzminister Walter Romberg (SPD) genehmigt worden. Auch hätten Ministerpräsident Lothar de Maiziere (CDU) und die Volkskammer zugestimmt. ADN

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