: Antrag zu Affenversuchen mangelhaft
■ Streng vertraulich: Tierversuchs-Antrag von der Behörde schon im Dezember als „nicht beratungsfähig“zurückgewiesen / Berliner Gutachten bemängelt ungenaue Begründungen
Für den 17.12.1997 war die „Kommission für Tierversuche“des Landes Bremen geladen, um über den Antrag des Hirnforschers Prof. Andreas Kreiter zu beraten: Der Neurobiologe will an der Bremer Universität Experimente mit Makaken-Affen durchführen.
Der Termin wurde im Dezember kurzfristig abgesagt. „Der Antrag war nicht beratungsfähig“, sagt man in der für die Genehmigung zuständigen Abteilung der Gesundheitsbehörde. Woran es gemangelt hat, will man bei der Behörde nicht sagen – die Kommission arbeitet streng vertraulich.
In dem 22seitigen Antrag, der der taz vorliegt, hat Kreiter drei Begründungen für seine Versuche angeführt: Grundsätzliche Erkenntnisse über das Gehirn, ein möglicher medizinischer Nutzen, Erkenntnisse für „intelligentere“Computer. „Abgesehen von unserer Hilflosigkeit gegenüber neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen läßt sich unser Unwissen über die Funktionsprinzipien des Gehirns an unserem Unvermögen erkennen, Maschinen zu bauen, die nach den Prinzipien neuronaler Systeme funktionieren“, heißt es in dem Antrag.
Die Experimente sollen an „wachen, trainierten Affen“durchgeführt werden: die Makaken lernen, daß sie nur im Primatenstuhl Apfelsaft bekommen und dann, wenn sie „richtig“auf einen Bildschirm-Punkt reagieren: „Bemerkt das Tier die Helligkeitsänderung und läßt die Taste unmittelbar danach los, wird es mit Apfelsaft belohnt.“Während der Versuche, die „oft über mehr als ein Jahr andauern“können, werden elektrophysiologische Ströme mit Hilfe von Sonden, die ins Gehirn implantiert werden, gemessen. „Die genaue Lage der Sonden muß histologisch verifiziert werden.“Das heißt, nach Beendigung der Versuche werden die Tiere eingeschläfert, um das Gehirn zu sezieren. Die Versuche sollten laut Antrag im November 1997 „bzw. nach Erteilung der Genehmigung“beginnen und drei Jahre dauern, „wir rechnen pro Jahr mit einem Bedarf von sieben Affen“.
Der amtierende Tierschutzbeauftragte der Universität, der Genetiker Prof. Werner Schloot, hat am 27. November 1997 die Begründung des Antrages als hinreichend akzeptiert und seine Zustimmung mit dem Vorbehalt formuliert, daß die Unterbringung der Versuchstiere befriedigend sei.
Die Gesundheitsbehörde hat allerdings auch bei einem Berliner Experten gutachterlichen Rat eingeholt, und der kam zu einem anderen Ergebnis: Der Antrag ist danach aus verschiedenen Gründen unzureichend. Insbesondere ist nach dem Tierschutzgesetz zu begründen, daß die mit den Tierversuchen aufzuklärenden Fragestellungen nicht anderswo schon bearbeitet werden oder geklärt sind. Dies tut der Antrag in keiner Weise. „Da wir Grundlagenforschung betreiben, bearbeiten wir ausschließlich Fragestellungen, auf die es noch keine hinreichende Antwort gibt. Neurobiologen und Neurologen sind sich weltweit darüber einig, daß die Funktionsweise der Hirnrinde sowie des Gesamtgehirns noch nicht genügend entschlüsselt sind“, heißt es nur ganz allgemein in dem Kreiter-Antrag.
Auf solche Allgemeinheiten bezieht sich das Votum „nicht beratungsfähig“. Einen neuen Termin will die Kommssion nicht ansetzen, bevor nicht eine „nachgebesserte“Version des Kreiter-Antrages vorliegt. K.W.
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