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■ BilanzAkten geschlossen

In der Nacht zum 18. Januar 1996 sterben bei einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Lübeck zehn Menschen. 38 überleben, zum Teil schwer verletzt. Am nächsten Morgen werden drei verdächtige junge Männer festgenommen, die mit Sengspuren an Augenbrauen und Wimpern vor dem brennenden Haus standen. Stunden später sind sie wieder auf freiem Fuß. Sie hätten ein Alibi, heißt es.

Dann sagt ein Rettungssanitäter aus, er habe im Bus zum Krankenhaus ein Geständnis gehört. „Wir warn's“, habe ihm der Libanese Safwan Eid gesagt. Eid wird festgenommen. Während er in Untersuchungshaft sitzt, läßt die Staatsanwaltschaft seine Besuche abhören. Sie meint, Verdächtiges vernommen zu haben, und erhebt Anklage. Am 16. September 1996 wird vor dem Lübecker Landgericht der Prozeß eröffnet.

Im Juni 1997 spricht das Gericht Safwan Eid frei. Bei einem ersten Prozeßresümee im April hatte der Vorsitzende Richter noch betont, daß nichts Belastendes gegen Eid vorliege. Im Juni spricht der Richter plötzlich von Indizien gegen Eid, die für eine Verurteilung aber nicht ausreichen würden. Und als er sein Urteil im Oktober schriftlich begründet, ist das Gericht dann überzeugt, daß Eid zumindest Mitwisser, wenn nicht sogar Tatbeteiligter der Brandstiftung gewesen sei.

Einen Brandanschlag von außerhalb des Hauses schließt das Gericht kategorisch aus. Damit ist die Staatsanwaltschaft rehabilitiert, die wegen ihrer Ermittlungen in die Kritik geraten war.

Das schleswig-holsteinische Justizministerium hatte nach Prozeßabschluß angekündigt, Ermittlungspannen zu prüfen. Nach der schriftlichen Urteilsbegründung sieht es dazu keinen Anlaß mehr: Den Vorwürfen sei der Boden entzogen worden – und damit auch erneuten Ermittlungen. Die Akten werden geschlossen. Niemals wird aufgeklärt werden, wer für den Tod von zehn Menschen die Verantwortung trägt. ee

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