: Kein freier Wettbewerb im Fußball
■ Union will Kartellrecht ändern, damit die Übertragungsrechte für Fußball weiter zentral durch den DFB vermarktet werden können
Hamburg (AFP) – Die Unionsfraktion im Bundestag will offenbar das Kartellrecht ändern, um eine zentrale Vermarktung der deutschen TV-Fußballrechte aufrechtzuerhalten. Der Vorsitzende des Bundestags-Wirtschaftsausschusses, Friedhelm Ost,sagte in Bild am Sonntag, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) müsse „auch in Zukunft die deutschen Fußballrechte zentral vermarkten dürfen“.
Demnach sollen zukünftig „Sportverbände, die in Erfüllung ihrer vorrangig gesellschaftspolitischen Verantwortung auch der Förderung des Amateur- und Jugendsports verpflichtet sind“, in einem eigenen Paragraphen vom Wettbewerbsrecht ausgenommen werden.
Bislang verfügte nicht jeder Fußballverein selbst über die TV- Einnahmen aus seinen Spielen. Vielmehr verteilte der DFB die eingenommenen Gelder an alle Profivereine. Darüber hinaus gibt er auch Geld an Amateurvereine und Jugendfußballclubs. Der Bundesgerichtshof hatte jedoch im Dezember zumindest die an Europapokalspielen beteiligten Vereine ausdrücklich zu Unternehmen erklärt. Als solche könnten sie die Übertragungsrechte künftig selbst vermarkten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen