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Viele Kranwerker immer noch arbeitslos

■ Bilanz der Hansa-Phoenix-Gesellschaft: „Standort Bremen für Kranbau gerettet“

Was ist eigentlich aus den 170 Beschäftigten der Vulkan-Tochtergesellschaft Kocks Krane geworden, die im Dezember 1996 Konkurs angemeldet hatte? Arbeitssenator Uwe Beckmeyer (SPD) nutzte gestern die Vorstellung der Jahresbilanz für sich zu einer „Erfolgsmeldung für den Standort Bremen“– und zu einem Seitenhieb auf die Kritiker seiner Politik der Auffanglösungen.

Jeder vierte der Ex-Kocks-Kran-Mitarbeiter ist auch nach dem Auslaufen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Hansa-Phoenix immer noch ohne Arbeit. 14 weitere fallen aus der Rechnung, weil sie mittlerweile verstorben oder in Rente gegangen sind. „Aber“, so Beckmeyer, „für den größten Teil konnten wir Arbeitslosigkeit vermeiden“. Auch sein zweites Ziel, den „Standort Bremen für den Kranbau zu erhalten“, habe er erreicht: Vor allem die Nachfolgefirma Kocks Krane Int., die von der Koehne-Kirow-Gruppe aus der Kocks Krane i.K. entwickelt wurde, profitierte von den Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Hansa-Phoenix und beschäftigt heute wieder 65 der früheren Mitarbeiter. 43 weitere wurden von anderen Firmen meist außerhalb Bremens angeworben.

Finanziert haben die ganze Geschichte vor allem das Land Bremen und der Konkursverwalter, die zusammen 2,53 Millionen Mark aufbrachten, 128.000 Mark und zwischenzeitlich das Kurzarbeitergeld schoß die Bundesanstalt für Arbeit zu. 23.300 Mark für jeden erhaltenen Arbeitsplatz – ein guter Schnitt, meint Beckmeyer.

Möglich gemacht hätten das allerdings in erster Linie die ehemaligen Kocks-Krane-Beschäftigten selbst, die alle Auflösungsverträge unterschrieben hatten - auch die jetzt Arbeitslosen: „Ohne ihre breite Solidarität wäre das nicht gegangen“, sagte der Arbeitssenator. Er spielte damit auf die acht Ex-Mitarbeiter der Schichau-Seebeck-Werft (SSW) an, die nach Konkurs und einem ähnlichen Auffangangebot Kündigungsschutzklage eingereicht hatten. Sie befürchteten, auch nach der befristeten Übernahme in eine Beschäftigungsgesellschaft anschließend ganz auf der Straße zu stehen, und forderten Abfindungen. Das Bremer Landesarbeitsgericht hatte ihnen im Dezember recht gegeben und gleichzeitig die Politik der Beschäftigungsgesellschaften angefochten, entlassene Mitarbeiter zu übernehmen und dann an den Ursprungsbetrieb zurückzuverleihen. bw

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