: Volk darf begehren
■ In den Frühjahrsferien finden die ersten beiden Volksbegehren in Hamburg statt
Zwischen dem 9. und 23. März finden die ersten Volksbegehren in Hamburg statt. Wolfgang Prill, Staatsrat der Innenbehörde und Landesabstimmungsleiter, verkündete gestern offiziell, was seit Wochen bereits bekannt ist (siehe taz vom 7.1.98). In diesen zwei Wochen mitten in den Frühjahrsferien können sich alle wahlberechtigten Hamburger als Unterstützer zweier Volksbegehren eintragen lassen, mit denen die Initiative „Mehr Demokratie“Bürgerentscheide zu konkreten Sachthemen auch außerhalb von Bürgerschaftswahlen durchsetzen will.
Mindestens zehn Prozent der Hamburger Wahlberechtigten, also gut 121.000 Menschen, müssen die Volksbegehren unterstützen. Stimmt die Bürgerschaft anschließend den Gesetzesvorschlägen innerhalb von drei Monaten nicht zu, findet im September ein Volksentscheid statt.
Die Initiative kritisierte gestern erneut die geringe Zahl der Eintragungsstellen. Nach Angaben Prills werden die Listen in 27 Bezirks- und Ortsämtern ausgelegt. Die Initiative fordert „mindestens 70“Sammelstellen. Auch das von ihr geforderte tägliche „Stimmenbarometer“ist in der behördlichen Planung nicht vorgesehen.
Am Mittwoch wird die Bürgerschaft in der Aktuellen Stunde auf Antrag der GAL über das Thema debattieren. Die Grünen gehören zu den Organisationen, die die Initiative unterstützen. smv
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