Gurke des Tages

Wer Steine vom Ufer eines Sees mit nach Hause nimmt, kann sich damit des Diebstahls schuldig machen. Das entschied das Amtsgericht im bayerischen Landsberg am Donnerstag. Ein Amtsrichter verhängte per Strafbefehl 800 Mark Geldstrafe gegen einen 54jährigen, der im September Gefallen an einem vermeintlichen Findling am Ufer des Ammersees gefunden hatte. Mit zwei Helfern hatte der Mann das 60 Zentimeter hohe und 30 Zentimeter breite Stück in seinen Kofferraum gehievt und in seinen heimischen Steingarten verbracht. Die Gemeindeverwaltung hatte den Stein jedoch 1995 für 150 Mark eigens für die Uferanlage gekauft. Nach Angaben des Gerichtsdirektors hatten Spaziergänger den Mann am Tatort eindringlich gewarnt. Der Mann habe das Einschreiten der Bürger jedoch ignoriert und gesagt: „Der Stein liegt seit der Eiszeit hier, der gehört niemandem.“ Seine irrige Ansicht habe der Steinsammler umgehend korrigiert und den Stein ans Ufer des Ammersees zurückgebracht, nachdem er eine entsprechende Nachricht von der Gemeinde erhalten hatte. Für die Justiz war der Fall damit allerdings nicht erledigt.