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Flüchtlinge in Bayern festgehalten

München (AFP) – Asylberechtigte in Bayern dürfen künftig bei Verlust ihrer Ausweispapiere in der Regel ein Jahr lang nicht ins Ausland reisen. Wie das bayerische Innenministerium gestern bestätigte, soll mit einer entsprechenden Anordnung an die Ausländerbehörden der „immer wieder zu beobachtende Mißbrauch verfälschter deutscher Flüchtlingsausweise“ verhindert werden. Laut Ministerium hätten zahlreiche Asylbewerber ihre Ausweise als verloren gemeldet und zur Fälschung und illegalen Einreise an andere Ausländer weitergegeben. Bei Verlust des Flüchtlingsausweises erhalten Asylbewerber künftig nur ein Ersatzpapier, mit dem sie nicht ins Ausland reisen dürfen. Nur wer einen Diebstahl des Dokuments glaubhaft machen kann, erhält sofort einen neuen Flüchtlingsausweis, teilte das Innenministerium mit. Die neue Regelung sei „ein deutlicher Hinweis, auf die Papiere aufzupassen“.

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