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Bayern fordert andere Vergabepraxis für Kur

München (dpa) – Für die Streichung der gesetzlichen Fristen bei Kuren hat sich Bayerns Sozialministerin Barbara Stamm (CSU) ausgesprochen. Derzeit werden Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen nur alle vier Jahre gewährt und dürfen dann in der Regel nicht länger als drei Wochen dauern. Stamm regte gestern an, künftig sollten Kur- und Rehabilitationsanträge ausschließlich nach medizinischen Kriterien beurteilt werden. Mit diesem Vorstoß habe sie sich bereits an Bundesarbeitsminister Blüm (CDU) gewandt.

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