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„Scheiße gebaut“

■ Kirchenbrandprozeß: Angeklagter belastet

Im Prozeß um den Brandanschlag auf die Lübecker St. Vicelinkirche hat gestern eine Zeugin den Angeklagten schwer belastet. Er habe ihr gegenüber die Brandstiftung gestanden, sagte die 19jährige Bekannte des Gärtnerlehrlings. Der 20jährige muß sich seit Anfang Februar wegen schwerer Brandstiftung vor der Jugendstrafkammer des Lübecker Landgerichts verantworten. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht zum 25. Mai 1997 die katholische St. Vicelinkirche angezündet zu haben.

Am Abend des 25. Mai habe ihr der Angeklagte zunächst erzählt, daß die Polizei ihn verdächtige, berichtete die Zeugin. Dann habe er ihr jedoch offenbart, daß er mit einer Signalpistole auf eine Gasflasche in dem Schuppen an der Kirche geschossen habe. Denselben Tathergang hatte der Angeklagte auch nach seiner Festnahme rund drei Wochen nach dem Brand geschildert. Dieses Geständnis hatte er jedoch kurz darauf widerrufen, seither schweigt er zu den Vorwürfen.

Auslöser seines Geständnisses am 25. Mai war nach Aussagen der Zeugin ihre Weigerung, die Brandstiftung ihrem Freund in die Schuhe zu schieben. Der war wegen seiner Beteiligung an einem Brandanschlag auf die Lübecker Synagoge 1994 verurteilt worden. „Er meinte, der hätte doch ohnehin schon Dreck am Stecken, da mache es doch nichts, wenn er verdächtigt würde“, sagte die Zeugin. An weitere Einzelheiten des Gesprächs konnte sie sich nicht erinnern.

Mehrere Kollegen aus dem Berufsbildungswerk, das der Angeklagte zur Tatzeit besuchte, berichteten vor Gericht, er habe am Tag nach dem Brand verschiedene Andeutungen gemacht. Er habe davon gesprochen, daß er „Scheiße gebaut habe“. lno

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