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Kein Anreiz, Abfall zu vermeiden

■ Gericht: Abfallgesetz verlangt differenzierte Gebührensätze

Lüneburg. Die Müllgebühren in niedersächsischen Kommunen müssen sich am Ziel der Abfallvermeidung orientieren und einen „deutlichen Anreiz“enthalten, Müll zu vermeiden. Dies ist der Tenor eines am Mittwoch bekanntgewordenen Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg, das die Kosten für eine sechsköpfige Familie in Stadthagen (Landkreis Schaumburg) für rechtswidrig erklärte. Sie entsprächen nicht den Bestimmungen des Niedersächsischen Abfallgesetzes, meinte der 9. Senat (Az.: 9 L 234/96).

Die Berufungsklägerin hatte sich 1994 gegen eine neu festgesetzte Müllabfuhrgebühr in Höhe von 510 Mark jährlich gewehrt, die sie für ihre Familie zahlen sollte. Nachdem das Verwaltungsgericht Hannover die Klage in erster Instanz zurückgewiesen hatte, folgte das OVG Lüneburg der Argumentation der Berufungsklägerin in einem wesentlichen Punkt: Nach dem Landesabfallgesetz seien die Gebühren so zu gestalten, daß die Vermeidung und die Verwertung von Abfällen gefördert wird, sagte ein Sprecher des Gerichts. Der Bürger solle Einfluß auf die Höhe der von ihm zu zahlenden Abfallgebühr nehmen können und dadurch motiviert sein, möglichst wenig Abfall zu erzeugen. Deshalb müsse der Anreiz „spürbar“sein. dpa

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