Eigennütziges Modell

■ Bayern und Baden-Württemberg wollen den Finanzausgleich ändern

Leistung muß sich wieder lohnen.“ Nach dem Willen von Bayern und Baden-Württemberg soll dieses Motto künftig auch beim Länderfinanzausgleich gelten. Gestern schlugen Erwin Huber (CSU) und Gerhard Mayer-Vorfelder (CDU), die Finanzminister der beiden Südländer, ein neues, „faires“ Modell für den Ausgleich zwischen starken und schwachen Ländern vor.

Kern des Vorschlags ist die Forderung, daß starke Länder 50 Prozent ihrer überdurchschnittlichen Finanzkraft behalten dürfen, während bei schwachen Ländern die Fehlbeträge nur zu 50 Prozent ausgeglichen werden.

Dies soll sowohl Geber- als auch Nehmerländern Anreiz sein, ihre eigene Steuerbasis zu „pflegen“. Bisher mußten die beiden Südländer von jeder zusätzlich erhobenen Steuermark bis zu 80 Pfennig abgeben, bei Nehmerländern wie Bremen oder dem Saarland wurden Mehreinnahmen sogar bis zu 99 Prozent abgeschöpft.

Das neue Modell, das sich als besonders einfach und transparent versteht, will außerdem die Umsatzsteuer strikt nach Einwohnerzahlen verteilen und im Finanzausgleich zahlreiche ergänzende Bundeszahlungen abschaffen. Gewinner wären unter dem Strich vor allem Nordrhein-Westfalen (+ 3,1 Milliarden Mark pro Jahr), Bayern (+ 2,6 Milliarden Mark), Baden-Württemberg (+ 2,1 Milliarden Mark) und Hessen (+ 1,9 Milliarden Mark). Die Verlierer säßen vor allem im Osten. Berlin erhielte pro Jahr 4,5 Milliarden Mark weniger aus Steuerverteilung und Finanzausgleich, Sachsen müßte auf 3 Milliarden Mark verzichten.

Um dieses eigennützige Modell überhaupt diskussionsfähig zu machen, schlagen Huber und Mayer-Vorfelder eine 50jährige Übergangsregelung vor. Danach würde der gegenwärtige Besitzstand pro Jahr jeweils nur um 2 Prozent an das neue Modell angepaßt.

So müßte Berlin nach zwei Jahren neuer Ausgleichsrechnung nur auf rund 150 Millionen Mark pro Jahr verzichten. Am 12. März soll das Modell bei der nächsten Konferenz der Länderfinanzminister vorgestellt werden.

Doch trotz gleitenden Übergangs werden die Nehmerländer wenig Neigung verspüren, sich auf die von Bayern und Baden-Württemberg geforderte Diskussion einzulassen. Wie tief die Ressentiments sitzen, zeigt sich daran, daß sich die übrigen Länder noch im Januar weigerten, überhaupt eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema einzurichten. Im Raum steht deshalb die Drohung der Südländer, im Sommer das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Allerdings wird die Klage von den meisten BeobachterInnen als ziemlich aussichtslos angesehen und dürfte daher wenig Druck verursachen. Christian Rath