: Mieten steigen zu schnell
■ Mieterverein: Die meisten Mieterhöhungen in den östlichen Bezirken sind fehlerhaft
Drei Viertel aller Mieterhöhungen in den östlichen Bezirken sind fehlerhaft. Die nach dem Auslaufen des Mietenüberleitungsgesetzes (MÜG) Ende 1997 erklärten Mieterhöhungen seien zwar meist formal korrekt. Häufig werde aber eine Miete verlangt, die über der ortsüblichen liege oder dem Standard der Wohnung nicht entspreche, sagte der Hauptgeschäftsführer des Mietervereins, Hartmann Vetter. Die Vermieter verlangten flächendeckend Mietsteigerungen, ohne die konkrete Wohnung bewertet zu haben.
Die Mieter sollten der Mietsteigerung nicht zustimmen, ohne sie genau geprüft zu haben. Statt dessen sollten sie versuchen, ihre Wohnung innerhalb des Mietspiegels selbst einzugruppieren. „Ist die Zustimmung einmal erteilt, sind die Mieter an diese gebunden, auch wenn sie an sich nicht zu ihr verpflichtet gewesen wären.“
Seit 1. Januar gilt auch für vor dem 3. Oktober 1990 bebaute Wohnungen im Ostteil Berlins das Vergleichsmietensystem. Nach Auskunft des Mietervereins sind bislang rund 200.000 Bescheide ergangen. Zu den „Mieterfallen“ gehört neben der falschen Einstufung das Überschreiten der 20- bis 30prozentigen Kappungsgrenze, erläuterte Frank Maciejewski von Mieterverein. Als einen der häufigsten Vermieterfehler nannte er, daß bei Wohnungen, die nach 1991 mit öffentlichen Geldern modernisiert wurden, die Kürzungsbeträge nicht genannt sind.
Formale Fehler wie eine fehlende Unterschrift oder Begründung machen die Mieterhöhung unwirksam. In diesem Fall könne der Mieter die alte Miete einfach weiter zahlen. Anders sehe es bei Unstimmigkeiten über die Höhe der Mietsteigerung aus. Hier dürfe der Mieter nicht schweigen, sondern müsse eine Teilzustimmung erklären. ADN
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