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Zum Sturm auf das Jagdhorn geblasen

■ Groß Flottbeker Initiative wehrt sich gegen „lärmende Gäste“ im Gartenlokal „Reet“

In das Groß Flottbeksche Weltbild passen lauschige Gartenlokale wie das Restaurant Reet an der Baron-Voght-Straße offenbar nicht. Jedenfalls darf Betreiber Thomas Steinecke ab sofort nicht mehr auf seiner Terrasse bedienen. Wenn dort Gäste bis 22 Uhr plaudernd beim Essen sitzen, stört das die nächtliche Ruhe der Nachbarn in den angrenzenden, gediegenen Villen gewaltig.

Anders ist nicht zu erklären, weshalb sich 32 „Lärmgeschädigte“ aus der Umgebung zur „Bürgerinitiative Groß Flottbek gegen das Gartenrestaurant Reet“ zusammenschlossen und in konspirativer Sitzung eine Unterschriftenliste erstellten: Mit dieser Petition ersuchten sie Anfang August die zuständige Bauprüfabteilung in Altona, dem Restaurant-Betreiber zu untersagen, draußen zu bewirten. Erfolgreich: Am Mittwoch ereilte Thomas Steinecke die unschöne Botschaft, „die Nutzung der Gartenterrasse mit 8 Tischen und 32 Stühlen sofort einzustellen“.

Für den Pächter und seine 18 Angestellten, die das Lokal erst im vergangenen September eröffneten, ein unbegreiflicher Schlag. „Das Geschäft läuft im Sommer fast nur über den Garten. Ich habe eine Konzession für den Terrassenbetrieb“, verweist Thomas Steinecke kopfschüttelnd auf die entsprechende Erlaubnis des Altonaer Wirtschafts- und Ordnungsamts vom 23. September 1994. Auch das Eigentümer-Ehepaar Fischer, das das „Hotel Landhaus Flottbek“ samt Restaurant Reet mit „denkmalpflegerischer Sorgfalt“ restaurierte, spricht von „reiner Schikane eines Nachbarn“. Die Fischers legen ihre Hand ins Feuer, daß „im Garten weder gesoffen noch gepöbelt wird“. Laute Musik habe es nicht gegeben. Die mißgünstige Nachbar-Familie behauptet das Gegenteil: Bis halb zwei Uhr nachts habe Live-Musik von Jagdhornbläsern über die Grenze geschallt, will die Frau wissen, die noch gar nicht in dem Haus wohnt.

Die Fischers und Thomas Steinecke wollen Widerspruch beim Bezirk einlegen. Doch der winkt ab: „Herr Steinecke hat nur eine gaststättenrechtliche Genehmigung vom Ordnungsamt. Das hat ihm versehentlich die Gartennutzung zugesagt, ohne mit uns Rücksprache zu halten“, klärte Bauprüfabteilungsleiter Gerhard Salow gestern geduldig den Widerspruch auf.

Wegen der aufgescheuchten Presse war er zu einem langen Donnerstag verdonnert worden. Laut Bebauungsplan sei die Garten-Nutzung unzulässig. Unwissenheit des Betreibers läßt Salow nicht gelten: Jeder „anständige Wirt“ müsse wissen, daß die baurechtliche Genehmigung bei ihm einzuholen sei. Das habe Steinecke aber nie gemacht. Deshalb werde es keine Ausnahme geben. Schade eigentlich. Groß Flotttbek verkennt, daß ein Stück Lebensqualität verloren geht.

Heike Haarhoff

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