Kabinett schont Bürger vor Lärm

■ TA Lärm soll Anwohner besser vor Fabrikgeräuschen schützen

Berlin (taz) – Mehr Schutz vor Industrielärm soll die Novelle der Technischen Anleitung (TA) Lärm bringen, die Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) gestern vorstellte. Die vom Kabinett beschlossene Novelle soll gegenüber der Fassung von 1968 vier Verbesserungen bringen: Erstens wird der Lärmgrenzwert nicht mehr pro Anlage vorgeschrieben, sondern dort, wo er stört: in den Wohnungen. So wird berücksichtigt, daß sich der Lärm mehrerer Fabriken aufsummieren kann. Zweitens gilt der Lärmschutz nun auch für Kleinbetriebe. Drittens bringt die Novelle nicht nur Schutz vor Dauerlärm, sondern auch vor sporadischem Krach. Und viertens geben die neuen Richtwerte mehr Spielraum für die Abwägung der Art des Lärmpegels, denn verschiedene Geräusche werden als verschieden störend empfunden.

Jede fünfte Bundesbürger, sagte Merkel gestern, fühle sich durch Industrielärm belästigt. Die Novelle schaffe mehr „Transparenz, Schnelligkeit und Vorhersehbarkeit von Entscheidungen“ und nütze damit Lärmopfern wie Betrieben.

Als lästiger empfinden die Deutschen allerdings den Verkehrslärm. Darüber klagen drei von vier Bundesbürgern. Das sieht auch die Umweltministerin so. Sie kündigte bereits im Februar an, eine Verringerung des Straßenlärms auf 65 Dezibel als „Umweltqualitätsziel“ anzustreben. Das entspricht einer starkbefahrenen Stadtstraße und ist die Schwelle, ab der Studien beweisen, daß Dauerlärm den Blutdruck und die Herzinfarktgefahr steigert. In Einzelfällen kann aber ein halb so lauter Lärmpegel schon krank machen.

Einen konkreten Maßnahmenkatalog samt Finanzierung gibt es aber noch nicht. Denkbar wären die Ausweisung von Tempo-30- Zonen, und bessere Umleitung des Lastverkehrs, sowie neue Straßenbelege, leisere Reifen und Motoren. urb