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Keine Gebühren für Arbeitslose ohne Konto

Düsseldorf (dpa) – Arbeitslose, denen die Banken ohne eigenes Verschulden ein Girokonto verweigern, müssen die Gebühren für die Zahlungsanweisung der Arbeitslosenunterstützung doch nicht selbst tragen. Das teilte gestern der DGB in Düsseldorf mit. Der Gesetzgeber habe eine seit Jahresanfang geltende entsprechende Neuregelung teilweise wieder rückgängig gemacht. Betroffene Arbeitslose sparten so 150 bis 200 Mark im Jahr.

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