: Fiskus verbietet gute Taten
■ Seit Monaten können Gelder des Bremer Spendenparlaments nicht wohltätig verwendet werden, weil der Fiskus einen Satzungsfehler sah / Initiativen warten daher auf Spendensegen
Das Bremer Spendenparlament will Gutes tun und darf nicht. Das Finanzamt untersagt dem Verein mit seinen rund 200 ehrenamtlichen Mitgliedern seit drei Monaten, sein gesammeltes Geld gemeinnützig zu verteilen.
Glatte 36.000 Mark waren schon in die Sparbüchsen des vor zehn Monaten gegründeten Vereins geflossen und 14 sozialen Initiativen in Bremen wurde signalisiert: Ihr werdet unterstützt. Doch als es soweit war, machte das Finanzamt den ehrenamtlichen ParlamentarierInnen einen Strich durch die gutherzige Rechnung. Seitdem müssen zwar nicht alle, wohl aber alle „gemeinnützigen“Initiativen auf ihr Geld warten.
Wie das, mag sich da der Laie fragen. Der Fachmann aber antwortet: Weil Gemeinnützigkeit nicht Mildtätigkeit ist. Und deswegen ist die Vereinssatzung des Spendenparlaments leider nicht ganz korrekt. Da nämlich, so die Vorsitzende des wohltätigen Bremer Parlaments, Constanze Lindenau, habe „dummerweise“gestanden, „daß wir das Geld nach dem Paragraphen 53 der Abgabenordnung verteilen“. Will heißen: nach dem Kriterium der Mildtätigkeit und nicht der Gemeinnützigkeit. Was der gemeinen Alltags-SemantikerIn im Spendengeschäft ziemlich schnuppe sein mag, hat für den Juristen beim Fiskus jedoch einen hohen Differenzwert. Der sagt: Die deutschen GroßspenderInnen dürfen bis zu zehn Prozent ihrer Steuerbelastungen mildtätig absetzen. Nicht gemeinnützig – dafür darf man nur fünf Prozent spenden.
Unter das Kriterium Mildtätigkeit fallen in Bremen aber gerade mal 21 Vereine. Nur diesen wird zugestanden, daß sie Menschen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Darunter sind „Bremer Tafel“oder „Schattenriß“. Kein Problem, hieß es da denn auch vom Finanzamt: Die konnten ihre rund 10.000 Mark erhalten. Alle anderen Gemeinnützigen nicht, zu ihnen könnten immerhin auch der lokale Karnevalsverein gehören.
Es habe unzählige Gespräche gegeben, berichten übereinstimmend Spendenparlamentarierin Inge Gurlit, Vizepräsidentin der Evangelischen Kirche, und die Vorsitzende im Verein, Constanze Lindenau. Aber selbst nach Einschaltung des zuständigen Amtsleiters habe das Geld nicht ausgezahlt werden dürfen. Die gemeinnützigen Vereine, die seit Dezember auf ihr Geld warten, müssen jetzt sehen, ob zu der Sitzung des Parlaments im Juni die rund 200 Abgeordneten – die durch einen Obulus von mindestens 120 Mark jährlich sich ihren Stuhl erspenden – sich wieder für ihr Projekt erwärmen können. „Ich wäre sehr dankbar gewesen, wenn die Finanzbeamten etwas kulanter gewesen wären“, formuliert vorsichtig Constanze Lindenau: „Formal liegt der Fehler bei uns.“Parlamentarierin Gurlit hingegen betont den „unabsehbaren Schaden“, der durch diese „nicht nachvollziebare Behördenentscheidungen“angerichtet wurde: Eine völlige Frustration der Antragsteller zum Beispiel. Und, daß der Verein wegen der Unklarheit kaum Mitglieder werben konnte. Constanze Lindenau hingegen betont, daß der Fiskus jetzt Milde zeige: Das Geld braucht nicht an die Spender zurückzugehen.
Das nämlich drohte zwischenzeitlich. Denn Spenden dürfen nicht „geparkt“werden. Da drückt das Finanzamt jetzt noch die Augen zu. Und selbst Spendenbescheinigungen darf das gebeutelte Parlament inzwischen ausschreiben – merkwürdiger Weise sogar mit dem Zusatz „Mildtätigkeit“. ritz
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