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Wer schmiert, spart weiterhin Steuern

Die Bundesregierung will zwar Bestechung im Ausland unter Strafe stellen. Doch die „besonderen Aufwendungen“ können weiter abgesetzt werden. Deutschland setzt damit OECD-Vereinbarung unzureichend um  ■ Von Annette Jensen

Berlin (taz) – Wer einen ausländischen Beamten besticht, muß mit einem deutschen Staatsanwalt rechnen. So sieht es der Gesetzentwurf vor, den Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig vergangene Woche seinen Kabinettskollegen vorgelegt hat. Damit sollen die Vereinbarungen der OECD vom vergangenen Dezember in deutsches Recht umgesetzt werden.

Zugleich werden derartige Zahlungen in Deutschland jedoch weiterhin als „besondere Aufwendung“ von der Steuer absetzbar sein. Und auch Zuwendungen, die sich nicht auf eine konkrete Ausschreibung beziehen, sollen weiterhin legal sein – „Anfüttern“ heißt das im Fachjargon. Die Organisationen Germanwatch und Transparancy International kritisierten den Vorschlag gestern als unzureichend. Sie fordern die Bundesregierung auf, dem Beispiel Frankreichs zu folgen, das demnächst die Steuervorteile abschaffen will. In den USA, wo schon eine ganze Reihe Manager wegen Bestechung im Knast sitzen, in Japan, Kanada, Italien, Portugal, Großbritannien und den skandinavischen Ländern sind Schmiergelder seit langem nicht absetzbar. In Deutschland dagegen müssen Schmierer nicht einmal angeben, wer der Empfänger von Zuwendungen im Ausland ist.

Immerhin können deutsche Firmen seit vergangenen Sommer Bestechungsgelder im Inland nicht mehr zur Steuerminderung einsetzen – wenn sie bereits rechtskräftig wegen Korruption verurteilt wurden. Ein entsprechender Verdacht aber kann häufig nur aus den Finanzbehörden kommen. Die Steuerbeamten dürfen der Staatsanwaltschaft zwar unter bestimmten Voraussetzungen melden, wenn sie Korruption vermuten. „Sie müssen das aber nicht tun. Und bisher ist kein Fall öffentlich geworden, wo Finanzbeamte einen entsprechenden Verdacht weitergegeben haben“, so Reinhard Palm von Germanwatch. Auch der Sprecher des Bundesfinanzministeriums weiß nichts Konkretes: „Ich vermute, daß es eine Zusammenarbeit der Finanzbehörden mit der Staatsanwaltschaft gibt.“ Der Vollzug sei Sache der Länder.

Die OECD-Konvention sieht außerdem vor, daß schwarze Konten in der Buchhaltung strafbar sind. „Die Bundesregierung sagt dagegen, es gäbe keinen Handlungsbedarf“, kritisiert Carel Mohn von Transparancy International. Auch würden hierzulande entgegen der OECD-Absprache nur Einzelpersonen und keine Firmen strafrechtlich verfolgt. Der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Manfred Such fordert ein Zentralregister für Unternehmen, die wegen Bestechung aufgefallen sind. Sie sollten keinen öffentlichen Auftrag mehr bekommen.

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