: Streit um Unigebühren
■ SPD diskutiert darüber, das Verbot von Studiengebühren fürs erste nur zu befristen
Nun reden sie wieder miteinander. SPD und Union suchen weiterhin nach einem Kompromiß beim Hochschulrahmengesetz (HRG). Diesmal soll eine Ministerarbeitsgruppe, die der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat eingesetzt hat, die Lösung bringen. Bis jetzt vergebens, man vertagte sich auf die Zeit nach Ostern. Gesucht wird nach einer Formel, die den letzten strittigen Punkt löst: Die SPD will ein Verbot von Studiengebühren ins Gesetz verbindlich hineinschreiben. Die Union will gerade das nicht. Nun wird überlegt, ob es möglich ist, ein gesetzliches Verbot von Studiengebühren vorerst nur zu befristen.
Dabei ist die Gemengelage im wesentlichen klar. Die Länder wollen das neue Hochschulrahmengesetz, weil es ihnen mehr Spielräume läßt. Bildungsminister Rüttgers und die Regierungskoalition brauchen den Kompromiß, um vor Ablauf der Legislaturperiode überhaupt noch etwas Brauchbares präsentieren zu können. Die Novellierung des HRG könnte im Wahlkampf als gelungenes Reformprojekt herhalten, zumal der „Zukunftsminister“ sonst wenig anzubieten hat. Seine Pläne zur Bafög-Reform (Zins-Bafög) sind als bemerkenswerter Flop noch in guter Erinnerung.
Unklar ist nur, welches Interesse die SPD im Moment an einem Erfolg der Bundesregierung haben kann. Die SPD-Programmatik beinhaltet ein klares Nein zu Studiengebühren. Davon, daß dieses Verbot nur befristet gelten soll, ist nirgends die Rede. Vor diesem Hintergrund wird in der Studierendenschaft nun immer häufiger die Frage gestellt, ob ein Moratorium (also nur ein befristetes Verbot) bei den Studiengebühren nicht viel eher wie ein zeitlich verzögerter Beschluß zur Einführung von Studiengebühren zu lesen ist.
Ohne Not wurde so in der Hochschuldiskussion zwischen SPD und Union das komfortable Bafög- Terrain verlassen und auf das Thema Hochschulrahmengesetz gewechselt. Der zweite Fehler war, die Zustimmung zum Hochschulrahmengesetz nur an die Aufnahme eines Studiengebührenverbots zu knüpfen, obwohl unter anderem von studentischer Seite auch an anderer Stelle erhebliche Mängel beklagt wurden. Der dritte Fehler ist nun, auch noch über eine zeitliche Befristung dieses Studiengebührenverbots zu verhandeln. Was kommt als nächstes? Stephan Bethe
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