: Kleine Geschichte des Bundesgrenzschutz
1951 Das erste Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) tritt in Kraft. Sein Auftrag: Schaffung eines BGS zur Sicherung der Grenzen bis zu einer Tiefe von 30 km. Im Mai treffen 1.800 Mann Rahmenpersonal in Lübeck ein, der Großteil der eingestellten Offiziere entstammt der alten Wehrmacht. Angestrebte Personalstärke: 10.000 Mann.
1954 Der BGS wird auf 17.000 Mann aufgestockt.
1956 Das zweite BGSG tritt in Kraft: Der BGS wird zum Aufbau der Bundeswehr herangezogen, 57 Prozent der BGSler wechseln über.
1965 Der BGS erhält den Kombattantenstatus, der ihn im Kriegsfall zu einem Teil der kämpfenden Truppe erklärt.
1972 Der BGS wird als Sonderpolizei des Bundes definiert. Neben dem Grenzschutz soll er als Eingreifreserve zur Unterstützung der Länderpolizeien fungieren, die Beschränkung des Einsatzgebietes auf 30 km wird aufgehoben.
1976 Das Gesetz zur Personalstruktur des BGS tritt in Kraft. Polizeidienstgrade ersetzen die militärischen Ränge.
1977 Erstmals werden BGS- Einheiten im Februar am AKW Brokdorf gegen demonstrierende BürgerInnen eingesetzt. Der BGS begleitet fortan jede größere Demonstration.
1987 Erstmals werden Frauen in den BGS eingestellt.
1990 Mit der deutsch-deutschen Vereinigung wird der BGS an der Ostgrenze stationiert.
1994 Ein neues BGSG mit Kompetenzerweiterungen tritt in Kraft. Der Kombattantenstatus wird gestrichen.
1998 Der Bundesgrenzschutz erhält seine heutige Form.
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