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Bestechlichkeit

Die Staatsanwaltschaft hat gestern gegen einen wegen Bestechlichkeit angeklagten Beamten der Ausländerbehörde vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe beantragt. Der 44jährige soll mindestens 50 Aufenthaltserlaubnisse auf eigene Rechnung verscherbelt haben (taz berichtete). Das Urteil soll Mittwoch verkündet werden.

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