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Letzte Station Sammellager

Klammheimliche Abschiebung eines „Blinden Passagiers“in letzter Sekunde gestoppt. Gericht muß nun über seinen Verbleib befinden  ■ Von Elke Spanner

In Kühlräumen, Schiffsrümpfen und Frachtcontainern erreichen sie den Hamburger Hafen. Werden „Blinde Passagiere“entdeckt, steckt die Wasserschutzpolizei sie in Gefängniszellen, wo sie bleiben müssen, bis das nächste Schiff sie wieder mit zurücknehmen kann. Gestern jedoch wurde die Identität des „Blinden Passagiers“bekannt, der vor zwei Wochen mit der „MS Osnabrück“von der Elfenbeinküste gekommen war (taz berichtete). In letzter Sekunde konnte Prince Jackson noch einen Asylantrag stellen und so seine Rückfahrt verhindern. Mit dem Containerschiff „Münster“sollte der 15jährige zurückgebracht werden.

Nun ist Jackson wieder im Abschiebegefängnis Glasmoor, von wo aus er am Vormittag auf die einwöchige Seereise geschickt werden sollte. Im kurzärmeligen Hemd, obwohl er nach seiner Ankunft in Hamburg zunächst mit schweren Unterkühlungen und bewußtlos ins Krankenhaus eingeliefert worden war. Wie ein Frachtgut war er von einer Zelle zur nächsten verbracht worden: Vom Schiff ins Krankenhaus, von dort in die Untersuchungshaftanstalt und schließlich nach Glasmoor. Erst da klärte ihn ein Mitgefangener darüber auf, daß er sich in Deutschland befindet. Er hatte geglaubt, in England zu sein.

Anfang der Woche hatte der Sprecher der Wasserschutzpolizei, Burkhard Rosenberg, gegenüber der taz noch behauptet, „Blinde Passagiere“würden bei ihrer polizeilichen Vernehmung über ihre Rechte belehrt. Als Jackson jedoch gestern zum Hafen transportiert wurde, wußte er nicht einmal, daß er wenige Stunden später mit dem Schiff auslaufen sollte.

Die „Münster“fährt an die Elfenbeinküste. Obwohl Jackson damals dort an Bord gegangen war, sollte er nun bereits in Dakar das Schiff verlassen, wie der Kapitän der „Münster“erzählte. Im Hafen der senegalesischen Hauptstadt sollte er vom „P&I-Club“abgeholt werden, der sich „um ihn kümmere“.

Der „P&I-Club“ist der Verband jener Unternehmen, die Reedereien gegen das „Risiko Blinder Passagier“versichern. Reeder nämlich sind zur Übernahme sämtlicher Kosten verpflichtet, die bis zur Abschiebung des „Blinden Passagiers“entstehen. „P&I“steht ihnen mit Geld zur Seite, aber auch mit Paßersatzpapieren, falls der Flüchtling keinen Ausweis hat.

Seit Jahren schon gibt es Anhaltspunkte dafür, daß der „P&I-Club“an einem unbekannten Ort in Westafrika ein „Sammellager“für abgeschobene „Blinde Passagiere“unterhält. Von dort werden sie dann auf Länder weiterverteilt, die bereit sind, Papiere auszustellen. Da der Liberianer Jackson in den Senegal gebracht werden sollte, dürfte der Ort dieses Lagers endlich bekannt sein: Ob Dakar auch seine nächste Station sein wird, entscheidet nun Anfang nächster Woche das Hamburger Verwaltungsgericht.

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