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ÖTV besiegt Senat in zweiter Instanz gegen Senat

■ Senat sagt Tarifverhandlungen zu / Warnstreiks „nicht unzulässig“

Anders als vor dem Arbeitsgericht hat die Bremer ÖTV gestern vor dem Landesarbeitsgericht den Rechtsstreit mit der Senatskommission für das Personalwesen (SKP) gewonnen. Vor Gericht mußten sich die Vertreter des zuständigen Finanzressorts bereiterklären, mit der Gewerkschaft in Tarifverhandlungen über diejenigen Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes einzutreten, die von Privatisierungen staatlicher Aufgaben betroffen sein könnten.

Seit dem vergangenen Oktober hatte die SKP dies verweigert und gleichzeitig aber erklärt, in der Sache gebe es mit der ÖTV keinen Dissens. Ende April hatte die ÖTV jedoch mit Warnstreiks ihrer Forderung Nachdruck verliehen. Dagegen hatte die SKP vor dem Arbeitsgericht eine „einstweilige Verfügung“ erreicht und Schadensersatzforderungen angedroht .

Das Landesarbeitsgericht sieht den Fall anders als die untere Instanz und gab der ÖTV Recht. Nach dem Einlenken der SKP mußte das Gericht noch über die Gerichtskosten entscheiden. „Im Gegensatz zum Arbeitsgericht Bremen hielt das Landesarbeitsgericht die durchgeführten Warnstreiks zur Erzwingung von Verhandlungen nicht für unzulässig“, teilte das Landesarbeitsgericht mit. Die Kosten des Verfahrens wurden der SKP auferlegt. K.W.

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