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Bundesliga hat Ausnahmestatus

■ Bundestag verabschiedet neues Kartellrecht. Die Opposition ist für die Novelle, kritisiert aber Schönheitsfehler

Bonn (ADN) – Preisabsprachen und Kartelle sollen auch in Deutschland künftig erschwert werden. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag den Regierungsentwurf zur Reform des Kartellrechts. Danach soll das Wettbewerbsprinzip gestärkt werden. So soll künftig bereits der Abschluß und nicht erst die Praktizierung von Kartellverträgen ebenso verboten werden wie die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.

Ausgenommen ist der Sport, so daß auch künftig die Vereine in der Fußball-Bundesliga ihre TV- Rechte gemeinsam vermarkten können. Die Kartellbehörden bekommen mehr Befugnisse bei der Ermittlung von Rechtsverstößen.

Auch die Opposition hat den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Allerdings habe er einige „Schönheitsfehler“, sagte der SPD-Politiker Uwe Jens. Dazu gehöre, daß beim Sport „die Politik über die Ökonomie dominiert“ habe. Wie auch die Grünen hoffte er, daß diese Regelung „bald wieder kassiert“ werde. Die PDS befand die Novelle für „nicht mittelstandsfreundlich“.

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