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Patienten werden mit zehn Mark pro Sitzung zur Kasse gebeten

PsychotherapeutIn darf sich künftig neben Ärzten nur noch nennen, wer als PsychologIn oder als Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn die Approbation erhalten hat. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

– Ein Studium in Psychologie für die Berufsbezeichnung „PsycholgischeR TherapeutIn“ oder ein Hochschulabschluß in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik für den Beruf Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn.

– Eine drei- bis fünfjährige Theorie- und Praxisausbildung, die mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Für bereits praktizierende PsychotherapeutInnen wurden Übergangsregelungen vereinbart. Die Betroffenen müssen entweder bereits im Delegationsverfahren (s.o. Bericht) tätig sein, eine Ausbildung als Fachpsychologe der Medizin mit dem Ausbildungsschwerpunkt Psychotherapie nachweisen (entspricht der DDR-Ausbildung) oder in einem festgelegten Umfang psychotherapeutische Tätigkeit sowie theoretische und methodische Qualifikationen nachweisen.

Außer der Verhaltenstherapie und der Psychoanalyse können auch andere psychotherapeutische Methoden in die Krankenbehandlung einbezogen werden – sie werden jedoch nicht mehr automatisch von den Krankenkassen bezahlt. Neben der bevorstehenden Einschränkung der kassenfinanzierten Therapierichtungen, sollen die Patienten nun auch noch die Behandlungskosten mittragen: Ab dem 1. Januar 1999 werden sie ab der dritten Sitzung bei jedem Therapeutenbesuch mit zehn Mark zur Kasse gebeten. lk

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