Mehrere Klagen werden folgen

Berlin (taz) – Wohl haben EU- Regierungen und -Parlamentarier ein Werbeverbot für Tabak beschlossen. Doch ob die neue Richtlinie Bestand haben wird, muß erst noch der Europäische Gerichtshof klären. Denn Rechtswissenschaftler wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Rupert Scholz und andere sprechen der EU schlicht die Kompetenz ab, ein generelles Verbot zu erlassen.

Ihr Argument: Die EU hat nach Artikel 129 des EU-Vertrags zwar gewisse Kompetenzen zum Gesundheitsschutz. Die gingen aber keineswegs soweit wie nun beschlossen. Für verräterisch halten es Scholz und andere auch, daß sich der EU-Gesetzentwurf nun auf den Artikel 100a beruft. Der dient dem einheitlichen EU-Binnenmarkt. Mit einem generellen Verbot sei zwar die Rechtslage in allen Ländern bald gleich. Aber der Artikel 100a sei eigentlich dazu da, um Verbote zu vermeiden.

Die Bundesregierung prüft mit einer ähnlichen Begründung wie Scholz weiterhin, ob sie gegen das europaweite Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagt. Der EU-Ministerrat muß das Werbeverbot pro forma noch endgültig verabschieden, danach läuft für die einzelnen Länder die Klagefrist an. Bis dahin will sich die Regierung die Entscheidung offenhalten, so gestern eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums.

Die potentiellen „Geschädigten“ des Werbeverbots wie Zeitungsverleger oder Zigarettenhersteller können nicht direkt vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Dazu sind nur Regierungen und europäische Organisationen berechtigt. Die Wirtschaft kann aber einen Umweg wählen: Sie wirbt einfach weiter und erhält dann irgendwann einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde. Dagegen kann sie dann klagen. Das zuständige Verwaltungsgericht legt die Entscheidung dann dem EuGh vor. „Wie der EuGh entscheiden wird, ist aber derzeit schwer einzuschätzen“, so der EU-Rechtler Johannes Cirkel, denn wer Werbung verbietet, schränke auch das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Reiner Metzger