Im Zweifel für den schlechten Radweg

„Man muß sich den Wortlaut auf der Zunge zergehen lassen“, schwärmt Ulf Dietze vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) über die Änderung der Straßenverkehrsordnung vom September 1997. Denn diese formuliere zum ersten Mal das Ziel, „den Fahrradverkehr zu fördern“ – durch die mögliche Freigabe von Einbahnstraßen und die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht.

Wie und wo die Novelle in Hamburg umgesetzt wird, diskutierte am Donnerstag abend der Bau- und Verkehrsausschuß der Bürgerschaft. Grundlage waren Beurteilungen der Hamburger Straßen durch die örtlichen Polizeireviere. Danach eignet sich knapp die Hälfte aller 872 untersuchten Einbahnstraßen für eine Freigabe. Martin Schmidt von der GAL ist damit „mäßig zufrieden“. Er bemängelt, die Beurteilung durch die Polizisten sei „ganz falsch gelaufen“. So gibt es beispielsweise Wachen, die nur eine einzige Straße für geeignet hielten. „Die muß man noch mal überprüfen“, fordert Schmidt, „dann kommt man sicher auf 600 bis 700 Straßen“.

Uneinigkeit herrscht auch über die Frage, auf welchen Straßen RadlerInnen künftig die Fahrbahn benutzen dürfen. Ulf Dietze fordert, die Entscheidung den FahrerInnen selbst zu überlassen und „niemanden zu zwingen, schlechte Radwege zu benutzen“. Denn nach einem Gutachten der Baubehörde befindet sich nur ein Viertel der rund 1400 Kilometer Radwege in Hamburg in einem „guten Zustand“. Auf dem holprigen – oder manchmal gar versperrten (Foto) – Rest muß man sich aber wohl auch künftig quälen, zumindest an vielbefahrenen Straßen. Dort hält die Novelle die Benutzungspflicht „aus Sicher-heitsgründen“ für „unerläßlich“.

hedi / Foto: H. Scholz