: Urteil: Kein Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub
Mainz (dpa) – Ein Arbeitgeber kann Beschäftigten im Erziehungsurlaub freiwillig gezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld streichen. Ein entsprechendes Urteil veröffentliche gestern das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Nach dem Richterspruch darf der Arbeitgeber jedes Jahr neu festlegen, ob er diese Leistungen gewähren wolle. Das Gericht wies die Klage einer Frau ab, die im Mai 1996 für drei Jahre Erziehungsurlaub genommen hatte. Der Arbeitgeber stellte daraufhin die freiwillige Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ein (Az.: 14.1.1998 – 2 Sa 815/97).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen