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Urteil: Kein Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

Mainz (dpa) – Ein Arbeitgeber kann Beschäftigten im Erziehungsurlaub freiwillig gezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld streichen. Ein entsprechendes Urteil veröffentliche gestern das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Nach dem Richterspruch darf der Arbeitgeber jedes Jahr neu festlegen, ob er diese Leistungen gewähren wolle. Das Gericht wies die Klage einer Frau ab, die im Mai 1996 für drei Jahre Erziehungsurlaub genommen hatte. Der Arbeitgeber stellte daraufhin die freiwillige Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ein (Az.: 14.1.1998 – 2 Sa 815/97).

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