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Türkei muß für Vermißten Entschädigung zahlen

Straßburg (dpa) – Die Türkei muß einer Kurdin eine hohe Entschädigung zahlen, weil die Regierung in Ankara nicht nach dem seit 1993 verschwundenen Sohn der Frau geforscht hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern in Straßburg. Der Kurdin Koceri Kurt und ihrem seit 1993 verschwundenen Sohn wurde eine Entschädigung von insgesamt 25.000 britischen Pfund zugesprochen. Zugleich wurden ihr für die Prozeßkosten noch einmal 15.000 Pfund zuerkannt. Die kurdische Klägerin hatte versichert, ihren Sohn zuletzt in den Händen von Soldaten gesehen zu haben, als diese 1993 das Dorf in Südostanatolien durchkämmten. Die türkische Regierung hatte erklärt, der Verschwundene habe sich der PKK angeschlossen.

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