piwik no script img

Arbeitslose müssen bei Schwindel draufzahlen

Kassel (AFP) – Arbeitslose, die dem Arbeitsamt eine geringfügige Beschäftigung verschweigen, zahlen gegebenenfalls drauf, wenn der Schwindel auffliegt. Sie müssen die vom Arbeitsamt bezahlten Beiträge zur Krankenversicherung erstatten, wenn sie eigentlich kostenlos bei ihrem Ehepartner familienversichert gewesen wären, entschied das Bundessozialgericht. Damit wurde die Klage einer Frau abgewiesen, die einem geringfügigen und damit nicht sozialversicherungspflichtigen Job nachgegangen war. Das Arbeitsamt hob laut Gericht zu Recht die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe rückwirkend für sieben Monate auf. (Az.: B 11 AL 96/97 R)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen