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Wie wird ein neuer Papst gewählt?

„Habemus Papam!“ – dieser Ausruf der Kardinäle in Rom wurde lange nicht mehr vernommen – „Wir haben einen Papst!“ Am 16. Oktober 1978 wurde letztmals ein neues Oberhaupt der katholischen Kirche ausgerufen. Damals begann die Amtszeit des Polen Karol Wojtyla, 58 Jahre, fromm, antikommunistisch, genannt: Johannes Paul II. Niemand in diesem Jahrhundert saß länger auf dem höchsten Posten des katholischen Klerus.

Vornehmlich konservative Botschaften prägen seinen Stil. Die liberale Aufbruchstimmung, die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) die katholische Kirche ergriff, hatte gegen die autoritäre Amtsführung Johannes Pauls II. wenig Chancen. Viele KatholikInnen wünschen sich diese Aufbruchstimmung der sechziger Jahre zurück.

Allein: Abwählbar ist ein Papst nicht. Das Kirchenoberhaupt könnte allenfalls von sich auf sein Amt verzichten. In der Regel wird der Heilige Stuhl erst durch den Tod des Papstes vakant.

Für diesen Fall gibt es ein eingespieltes Regularium zur Wahl eines Nachfolgers. Einberufen wird hierfür eine Konklave. Diese Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle zieht sich dann zurück und berät sich, streng abgeschirmt von der Außenwelt. Die Beratungsräume werden nach Wanzen abgesucht, die Kardinäle dürfen in dieser Zeit weder telefonieren noch Zeitungen lesen.

Wahlberechtigt sind nur diejenigen Kardinäle, die noch nicht 80 Jahre alt sind. Durch diese seit 1971 gültige Regelung hat der jeweils amtierende Papst die Möglichkeit, Weichen zu stellen für seinen Nachfolger. Er beruft Kardinäle, die seiner Linie treu sind und die dann mit großer Wahrscheinlichkeit auch in seinem Sinne den nächsten Papst benennen werden.

Nach Kirchenrecht könnte jeder Katholik zum Heiligen Vater gewählt werden. Doch seit 609 Jahren sind keine Laien, sondern nur noch Kirchenfunktionäre zu Päpsten aufgestiegen.

Gewählt wird per Stimmzettel, und zwar genau zwischen dem 15. und 20. Tag nach dem Tod des Papstes. Maximal 30 Wahlgänge haben die Kardinäle, um sich auf einen neuen Papst zu einigen.

Ist der Akt vollbracht, ein neuer Papst gewählt und hat dieser sich für einen heiligen Namen entschieden, werden die Stimmzettel eingesammelt und verbrannt: Weißer Rauch steigt dann gen Himmel. Vor den Gläubigen auf dem Petersplatz wird ausgerufen: „Habemus Papam!“

Dieser wird dann auf dem Petersplatz verkündet, und der frisch ernannte Heilige Vater erteilt seinen ersten Segen „urbi et orbi“ – „der Stadt und dem Erdkreis“. ank

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