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Depressive dürfen fehlen

Rom (epd) – Arbeitnehmer, die an Depressionen leiden, dürfen nach einem Urteil des obersten italienischen Verwaltungsgerichts unentschuldigt fehlen. Abwesenheit ohne ärztliches Attest sei für sich alleine genommen noch kein Kündigungsgrund, entschieden die Richter in Rom laut Zeitungsberichten vom Mittwoch. Die staatliche Rentenversicherungsanstalt wurde vom Gericht dazu aufgefordert, einen Angestellten aus der süditalienischen Region Abruzzen wieder einzustellen. Der Mann war mehrere Male unentschuldigt nicht zur Arbeit gekommen, weil er an schweren Depressionen litt. Die Rentenversicherungsanstalt hatte ihm daraufhin gekündigt – zu Unrecht, so das Verwaltungsgericht. Statt dem Arbeitsnehmer gleich zu kündigen, hätte sich die Behörde um die Gründe seines unerklärlichen Fehlens kümmern sollen. Wer an schweren Depressionen leide, könne nicht immer ein Attest vorlegen.

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