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Urteil: Abfindungen gelten als Einkommen

Kassel (dpa) – Abfindungen zählen grundsätzlich bei der Berechnung des Einkommens in voller Höhe. Wer neben einem geringen Monatseinkommen oder seinem Arbeitslosengeld eine monatlich gezahlte Abfindung erhält und dadurch die Härtefallgrenze für eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht überschreitet, muß deshalb für seine Medikamente dazubezahlen. Das hat das Bundessozialgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. (Az.: B 1 KR 22/96 R)

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