: Urteil: Lohnverzicht muß offen auf den Tisch
Mainz (dpa) – Ein Arbeitnehmer verzichtet nur dann rechtswirksam auf einen Lohnanspruch, wenn er vom Arbeitgeber ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, „die Karten offen auf den Tisch zu legen“ (Az.: Urteil vom 5.3.1998 – 5 Sa 237/98).
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen