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Bayern will Ausländerrecht drastisch verschärfen

■ Der Familiennachzug soll erschwert, die Abschiebung straffälliger Kinder erleichtert werden

München (AP/taz) – Rund drei Monate vor den Wahlen in Bund und Land macht Bayern Druck auf das Ausländerrecht. Gestern beschloß die Staatsregierung eine Bundesratsinitiative für eine drastische Verschärfung des bundesweiten Ausländerrechts. Danach soll die Abschiebung von schwerkriminellen ausländischen Kindern zusammen mit ihren Eltern stark erleichtert werden. Zudem sieht der Vorstoß vor, den Nachzug von Kindern und Ehegatten zu erschweren und die bisher geltende „Wiederkehroption“ für Jugendliche ersatzlos zu streichen.

Bereits die Ankündigung einer entsprechenden Initiative aus Bayern hatte bundesweit scharfen Protest bei SPD, FDP und Grünen ausgelöst. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein sagte zur Begründung des Vorstoßes, die „zu hohe Zuwanderung“ müsse begrenzt werden. Außerdem muß „künftig bei Ausländern aus Drittstaaten, die zu uns kommen, der Wille zur Integration stärker erkennbar sein“.

Daher soll das Nachzugsalter für Ausländerkinder von derzeit 16 auf zehn Jahre gesenkt werden. Noch schulpflichtige Kinder könnten viel besser Deutsch lernen und sich integrieren als Jugendliche, begründete der CSU-Politiker in eigenwilliger Logik. Auch der Nachzug von Ehegatten und Familien soll klar begrenzt werden. Ausländer, die eine Familienzusammenführung in die Wege leiten wollten, müßten künftig belegen, daß der Unterhalt ihrer Familie auch ohne staatliche Sozialhilfe sichergestellt sei. Jugendliche Serienstraftäter und ihre Eltern sollen demnach leichter ausgewiesen werden.

Wenn Eltern ihre Erziehungspflicht grob vernachlässigten, sollten sie in ihre Heimat ausreisen, betonte Beckstein. Minderjährige Ausländer sollen nach Bayerns Vorstellung schon ausgewiesen werden, wenn sie nachweisbar Straftaten begangen hätten. Bislang ist eine Abschiebung von einer Verurteilung abhängig. Kommentar Seite 12

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