: Der Strahlenskandal
Der Anfang: Am 18. Juni 1993 wird bekannt, daß mehrere PatientInnen von UKE-Strahlenchef Professor Klaus-Henning Hübener mit stark überhöhten Strahlendosen behandelt und über Risiken der Therapie nicht aufgeklärt wurden. Etliche PatientInnen leiden an schwersten Verbrennungen oder anderen schweren Nebenwirkungen, einige sterben. Drei Millionen Mark Abschlag werden unter anderem an die Hinterbliebenen gezahlt. Das UKE gründet eine eigene Abteilung für Krankenhausrecht. Hübener wird vom Dienst suspendiert.
Die Frauenklinik: Auch der Chef der gynäkologischen Radiologie, Professor Hans-Joachim Frischbier, hat falsch bestrahlt. Patientenanwalt Wilhelm Funke erhebt 1995 erste Vorwürfe. Frischbier benutzte einen zu alten Therapie-Simulator. Außerdem soll er Krebskranke zu hoch bestrahlt haben. Der Arzt wird frühpensioniert.
Die Verschleierungs-Vorwürfe: Nach den ersten Vorwürfen von Patientenanwalt Funke bestellt die Wissenschaftsbehörde 1993 ein Experten-Gutachten. Ergebnis: Alles in Ordnung in der Frauenklinik. Mit dem Gutachten selbst war hingegen wenig in Ordnung. Der Gutachter arbeitete mit dem Oberarzt der Frauenklinik zusammen. Das hätte Wissenschaftssenator Leonhard Hajen (SPD) auffallen müssen, argumentierte Funke.
Die Folgekosten: Bisher hat Hamburg knapp 24 Millionen Mark an die Patienten, ihre Erben und die Krankenkassen gezahlt. Auf rund 30 Millionen Mark waren die gesamten Entschädigungsansprüche bisher veranschlagt worden. Die heutige Wissenschaftssenatorin Krista Sager (GAL) schätzt, daß noch einmal rund 50 Millionen Mark dazukommen, da die Folgeschäden größer seien als zunächst angenommen.
Weitere Konsequenzen: Strafrechtlich wurden bisher weder Strahlenchef Hübener, noch Frischbier belangt. „Das heißt nicht, daß Hübener keine schweren Behandlungsfehler begangen hat“, erklärt Sager dazu. Es sei erwiesen, daß der Mediziner auch das UKE schwer geschädigt habe. taz
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