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Miethai & CoVermieter neu

Umwandlung in Eigentum  ■ Von Christine Kiene

Mit viel Ärger und Unruhe müssen MieterInnen rechnen, wenn ihr Mietshaus verkauft wird, um es in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Für die Käufer ist dies eine besonders lukrative Variante, da die Nachfrage nach Eigentumswohnungen in Altbauten sehr groß ist und der Erwerb auch noch steuerlich gefördert wird. Für MieterInnen kann dies bedeuten, daß nun Besichtigungen durch Kaufinteressenten, Lärm und Dreck durch Modernisierungsarbeiten, folgende Mieterhöhungen und Selbstnutzungswünsche der neuen Eigentümer auf sie zukommen.

In einem Umwandlungshaus findet man nach fünf bis sechs Jahren nur noch einen kleinen Teil der ursprünglichen Mieter vor. Dabei informieren sich viele Käufer von Eigentumswohnungen nicht richtig und stellen Forderungen an ihre neuen MieterInnen, die ihnen gar nicht zustehen. MieterInnen können sich also wehren, wenn ihr Haus umgewandelt wird.

Sie sollten Hausversammlungen organisieren und ihr gemeinsames Vorgehen besprechen. Mietervereine, engagierte AnwältInnen und die Öffentliche Rechtsberatung helfen mit Informationen weiter. JuristInnen von Mieter helfen Mietern kommen bei Bedarf auch auf Hausversammlungen. Denn MieterInnen, die ihre Rechte kennen, lassen sich nicht über den Tisch ziehen.

Auch bei der Umwandlung in Wohnungseigentum gilt, daß der Verkauf der Wohnung nichts an dem Mietverhältnis ändert. Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten des Voreigentümers ein. Alte Mietverträge gelten weiter. Neue Eigentümer können weder verlangen, daß MieterInnen sofort ausziehen, noch daß ein neuer Vertrag unterschrieben wird. Denn in der Regel bedeutet die Unterschrift unter einen neuen Vertrag eine Verschlechterung.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,

Bartelstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

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