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Kindergarten-Schwänzer sind versichert

Kassel (dpa) – Kinder, die aus ihrem Kindergarten weglaufen, sind auf jeden Fall gegen Unfälle versichert. Zahlen muß der Gemeinde- oder Landesunfallverband, nicht der Träger des Kindergartens. Deshalb müssen Eltern auch keine Schadenersatzprozesse gegen den Kindergarten führen und dem Träger nachweisen, daß das Personal seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Das hat das Kasseler Bundessozialgericht gestern klargestellt (Az.:B 2 U 20/97 R).

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