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Weniger Geld für abgelehnte Asylbewerber

■ Bundesrat stimmt Gesetzesänderungen zu: BGS-Fahndung und Gen-Datei werden erweitert, Vermögensbildung für Beschäftigte wird erhöht. Bayerns Vorstöße scheitern in Länderkammer

Bonn (dpa/AFP/taz) – Der Bundesrat stimmte am Freitag folgenden vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen zu:

Rechtskräftig wird das Asylbewerberleistungsgesetz. Danach müssen künftig abgelehnte Asylbewerber, die sich nachweisbar „Sozialleistungen erschleichen“ wollen, mit massiven Kürzungen rechnen, ebenso jene, die versuchen ihre Abschiebung zu verhindern, indem sie ihre Ausweispapiere vernichten. Menschen mit dem Status einer Duldung wie Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien werden ausgenommen.

Die Befugnisse der Bundespolizei werden erweitert. Der BGS darf künftig auf Bahnhöfen, Flughäfen und in Zügen ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Ausweise kontrollieren im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung, um eine illegale Einreise zu verhindern. Nach dem Kompromiß von Koalition und SPD sind weitergehende Maßnahmen wie die Durchsuchung des Gepäcks nur bei konkretem Verdacht zulässig. Die Neuregelung ist auf fünf Jahre befristet.

Zur Aufklärung von Sexualdelikten werden in der zentralen Gen-Datei künftig mehr Daten erfaßt. Unter anderem kann der genetische Fingerabdruck von bereits verurteilten Straftätern genommen und beim BKA in Wiesbaden gespeichert werden. Außerdem können die Gen-Daten eines Überführten auch dann erhoben werden, wenn sie nicht zur Beweiserhebung im aktuellen Verfahren nötig sind.

Ab 1. Januar 1999 erhalten Arbeitnehmer bessere Möglichkeiten zur Vermögensbildung. Danach wird der Bund die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand mit jährlich 1,83 Milliarden Mark statt bisher 700 Millionen Mark fördern. Die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmersparzulage wird angehoben. Ein Topf wird eingerichtet, aus dem Beteiligungen von Arbeitnehmern an Unternehmen von 800 Mark mit Zulagen von 20 Prozent im Westen und 25 Prozent im Osten gefördert werden.

Mit dem Vorstoß, die Beschäftigung von Ausländern in Deutschland drastisch zu begrenzen, ist Bayern im Bundesrat gescheitert. Die Mehrheit der Länderkammer lehnte den Antrag ab, mit dem die CSU-Landesregierung vorrangig deutsche Arbeitsplätze für Deutsche sichern wollte. Die bayerische Bundesratsinitiative zur Abschiebung von schwerkriminellen Kindern hat der Bundesrat in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Liberale und Ausländerbeiräte hatten die bayerische Initiative bereits scharf kritisiert. „Ich bin sprachlos, mit welcher Leichtigkeit man da Sippenhaft einführen will“, sagte Bundestagsvizepräsident Hirsch (FDP).

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