: Der Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine Alternative zu den herkömmlichen Sanktionen gegen StraftäterInnen. Er wird in Hamburg seit 1985 mit Jugendlichen (1988 mit Erwachsenen) praktiziert, vorrangig bei Delikten wie Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung.
JugendrichterInnen können vor, während oder am Ende eines Verfahrens anregen, daß der Täter mit dem Opfer konfrontiert wird. Der Jugendliche oder Heranwachsende soll sich laut Gesetz bemühen, „einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen“. Bei Erfolg kann die Staatsanwaltschaft von einer strafrechtlichen Verfolgung absehen und das Verfahren einstellen.
Die Jugendgerichtshilfe prüft zunächst, ob eine Versöhnung zwischen dem oder der TäterIn und dem Opfer Aussicht auf Erfolg hat. Dafür muß der Sachverhalt vollständig aufgeklärt, der Delinquent geständig und der Geschädigte gewillt sein, sich auf ein Gespräch einzulassen. Bei vielen Delikten handelt es sich um das sogenannte Abziehen, den Raub von Markenrucksäcken und -jacken. Oft wird außergerichtlich ein Betrag zur materiellen Entschädigung vereinbart.
Bereits 1995 haben die Jugendgerichtshilfen der Bezirke Mitte und Altona in Kooperation mit den Vereinen „Rückenwind“ und „AMA“ eine zusätzliche „Konfliktschlichtungsstelle“ für den TOA eingerichtet. Dort unterstützt „Rückenwind“ das Opfer in seinen Interessen, die Jugendgerichtshilfe die TäterInnen. Nach zwei Jahren Modellversuch wird die Einrichtung nun dauerhaft finanziert.
Nachdem im Jahre 1995 der TOA 158mal in Hamburg angewendet wurde, steigerte sich diese Zahl 1996 auf 320 und 1997 auf 417 Fälle. Auch für das laufende Jahr zeichnet sich eine steigende Tendenz ab. Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) will das Verfahren weiter forcieren. lian
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