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Muntere Spekulationen über Kinderporno-Ring

■ Belgische Initiative behauptet, daß drei deutsche Jungen zu Sexdiensten gezwungen wurden

Morkhoven (taz/dpa) – Die Weigerung der belgischen Bürgerinitiative Morkhoven, ihr Material über ein angeblichen Kinderporno-Ring offenzulegen, ist weiterhin die Basis für allerlei Spekulationen. Gestern nun erklärte der Vorsitzende der Gruppe Jan Boeykens gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, mindestens drei deutsche Jungen seien durch den Ring verschleppt worden. Einer davon sei der seit 1993 vermißte Manuel Schadwald aus Berlin. Die Jungen seien in den Niederlanden zur Prostitution gezwungen worden. Die deutsche Polizei hat wiederholt Zweifel an der Glaubwürdigkeit solcher Angaben geäußert.

Boeykens sagte, er und sein Sprecher Marcel Vervloesem hätten schlechte Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft in Berlin gemacht. Die deutschen Ermittler gingen wichtigen Hinweisen aus der Täterszene nicht nach. Auch mit der niederländischen Polizei sei keine Zusammenarbeit mehr möglich. „Die Hausdurchsuchung bei uns gestern abend war eine große Dummheit“, sagte Boeykens. „Die Polizei hat weder in Morkhoven noch in Antwerpen etwas gefunden.“ Ein Sprecher der niederländischen Polizei in Bloemendaal wollte dazu gestern nichts sagen. Die belgische und die niederländische Polizei hatten die Büroräume der belgischen Bürgerinitiative durchsucht. Sie wollten die Disketten sicherstellen, die die Privatermittler nach eigenen Angaben von einem Mitglied der Kinderschänderbande bekommen haben. Auf den Disketten sind demnach über 10.000 pornographische Fotos von Kindern und das Adressenverzeichnis der Bande gespeichert. Die niederländische Polizei hat in Zandvoort aber auch selbst Tausende solcher Fotos sichergestellt.

In Deutschland forderte die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Hertha Däubler-Gmelin, spezielle Internet-Ermittlungsgruppen der Polizei sollten jeweils für bestimmte Straftaten zuständig sein – wie Kinderpornographie, Frauenhandel, Rechtsextremismus oder Anleitung zu Verbrechen. Wenn die Anbieter derartiger Inhalte von Deutschland aus operierten, müsse ihr Aufenthaltsort ermittelt werden, um sie vor Gericht stellen zu können.

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