piwik no script img

Ansiedlung von Einkaufzentren erschwert

Münster (dpa) – Großflächige Einzelhandelsbetriebe dürfen auf der „Grünen Wiese“ nur unter besonderen Voraussetzungen errichtet werden. Nach dem gestern veröffentlichten Grundsatzurteil (Aktenzeichen: 7a D 108/96 NE) des Oberverwaltungsgerichts in Münster dürfen derlei Märkte nicht „umfangreiche Kaufkraft für Dinge des Hausgebrauchs aus den Stadtzentren auf die Grüne Wiese umlenken“. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Entscheidung auch Bedeutung für sogenannte Fachmärkte, die „alles unter einem Dach“ anbieten. Betroffen sei auch der Lager-Direktverkauf („factory outlet centers“), der „in besonderem Maße Kaufkraft aus den gewachsenen Orts- und Stadtteilzentren abziehen soll“. Mit der Entscheidung wurde ein Bebauungsplan der Stadt Dortmund, der auf den Bau eines Einrichtungswarenhauses zielte, für nichtig erklärt.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen