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Betteln darf nicht verboten werden

Stuttgart (rtr) – Das von der Stadt Stuttgart erlassene generelle Bettelverbot auf öffentlichen Straßen ist unzulässig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschied gestern in Mannheim, für ein generelles Verbot des Bettelns in jeder Form gebe es keine gesetzliche Grundlage. Zumindest in der stillen Form sei Betteln nicht generell als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu bewerten. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ließ der VGH nicht zu. Die Stadt Stuttgart hatte das Verbot damit begründet, daß die Grenze von der Lästigkeit zur polizeilichen Gefahr überschritten sei (AZ: 1 S 2630/97).

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