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Sonderbehandlung hat noch keinem geschadet

■ MigrantInnen: Aufregung um unsinnige Überprüfung bei Kitaplatz-Vergabe

Das gemeine deutsche Elternteil bringt Einkommensbelege bei, läßt sich den Kostenbeitrag für den Platz in der Kindertagesstätte ausrechnen und kann alsbald seinen Nachwuchs zur Bespielung und Betreuung in einer Einrichtung abliefern. Bei MigrantInnen ist damit jedoch noch lange nicht alles erledigt. „Ausländische Arbeitnehmer bringen bitte ihre Pässe und die Arbeitserlaubnis mit“, heißt es in einem Formschreiben des Bezirksamts Eimsbüttel an die „sehr geehrten Eltern“. Was etwa die Überprüfung der Pässe mit der Kita-Anmeldung zu tun hat, erschließt sich nicht. Auch scheint die Vorlage der Arbeitserlaubnis höchst überflüssig, denn wie könnte der „ausländische Arbeitnehmer“ eine Lohnsteuerkarte sein eigen nennen, wenn ihm Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist?

Diese Blüte des hanseatischen Bürokratentums bringt den SPD-Abgeordneten Thomas Böwer auf die Palme. In einer kleinen Anfrage an den Senat begehrt er zu wissen, ob es etwa weitere Sonderbehandlungen für MigrantInnen gebe, etwa wenn ein Kind eingeschult, ein Auto angemeldet oder ein Bauplan eingereicht würde. Und: Hält der Senat so eine „abweichende Behandlung“ von MigrantInnen für „wünschenswert“ und der Integration für förderlich, obwohl es sich gar nicht um „ausländerrechtlich relevante Fragen“ handelt?

Auch Jürgen Mantell (SPD), Bezirksamtsleiter von Eimsbüttel, gibt sich nicht als begeisterter Anhänger solcher bürokratischen Regelungen zu erkennen. Seines Wissens soll anhand der Pässe der elterliche Aufenthaltsstatus überprüft werden. Läuft die in absehbarer Zeit aus, wäre Platz für ein anderes Kind. Bevor er aber politisch bewerten wolle, „möchte ich exakte Begründungen hören“. Und zwar von der zuständigen Schulbehörde. Die recherchiert unterdessen.

„Es geht um Menschen, die seit zwanzig oder mehr Jahren hier leben, Steuern zahlen, nun einen Sohn oder eine Tochter haben und dann so eine Sonderbehandlung erfahren“, regt sich Böwer auf. Die Anweisung, Paß und Arbeitserlaubnis mitzubringen, richte sich schließlich an den „ausländischen Arbeitnehmer“. Flüchtlinge, deren Aufenthaltsstatus nicht langfristig abgesichert ist und deren Kinder man deshalb offenbar als „abschiebefähiges Menschengut“ betrachte, seien in dem Formschreiben gar nicht gesondert erwähnt. Solche Prüfwut müsse „auf ein sachgerechtes Maß“ zurückgestutzt werden. Silke Mertins

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