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Einschreiben kostet nichts

■ Rückmeldegebühren an Unis gesetzwidrig

Berlin (taz) – Baden-Württembergs Studierende haben einen wichtigen Sieg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Südwesten erklärte die Rückmeldegebühren von 100 Mark für verfassungswidrig. Der VGH hat die Frage sogleich dem Bundesverfassunsgericht vorgelegt – weil das baden-württembergische Universitätsgesetz gegen das Grundgesetz verstoße.

Studenten müssen in Baden- Württemberg seit 1997 100 Mark bezahlen, wenn sie sich in einer Hochschule einschreiben oder sich dort zum Studium zurückmelden. Dagegen haben Studierende geklagt und nun in zweiter Instanz Recht bekommen. Nach Auffassung des Gerichtshofs „sind Gebühren nur zulässig, wenn der Staat mit ihnen bezweckt, eine spezielle Verwaltungsleistung zu decken“. Die Rückmeldung verursache aber nur Kosten von 20 Mark.

Bemerkenswert ist die zweite Begründung der Richter. Sie weigerten sich, das Argument der Hochschulen anzuerkennen, die alle geldwerten Vorteile (wie Bafög oder den Studentenausweis) als Gegenleistung für die Gebühr aufrechneten. Es sei „nicht Zweck der Ausbildungsförderung nach dem Bafög, mittelbar dem Landeshaushalt aufzuhelfen“, teilte der VGH knapp mit. Das Land hatte mit den Rückmeldegebühren rund 40 Millionen Mark jährlich in seine Landeskasse bringen wollen. Wissenschaftsminister Klaus von Trotha (CDU) reagierte überrascht und trotzig: „Notfalls müssen wir auf andere Weise sparen.“

Die Rückmeldegebühren, die seit 1996 auch in Berlin erhoben werden, haben formell nichts mit Studiengebühren zu tun. cif

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